25-07-2012, 12:05
Mir fällt dazu unter anderem folgende Vorgehensweise ein:
Step a) Abänderungsklage durchziehen, Unterhaltstitel aufgrund Einkommen KM und Volljährigkeit auf null drücken
Step b) Insolvenz (nach Urteil) anmelden, sämtliche Forderungen der Vergangenheit damit "auslöschen"
Step c) Danach ein neues Leben beginnen
Solltest du gerne mal ein Jahr in Frankreich oder England verbringen wollen, könnte die Insolvenz dich bereits nach 1 Jahr schuldenfrei machen.
Also: Kopf nicht in den Sand stecken, es geht "nur" um Geld. Schlimmer wäre es wenn es um Streitereien ums Kind selbst ginge.
Zu a) Verklagen müsstest du ab dem 18. Geburtstag das Kind selbst. Ob dieses "Bock" auf einen Streit mit einem nicht bekannten Papa hat, sei auch mal dahinzustellen.
Step a) Abänderungsklage durchziehen, Unterhaltstitel aufgrund Einkommen KM und Volljährigkeit auf null drücken
Step b) Insolvenz (nach Urteil) anmelden, sämtliche Forderungen der Vergangenheit damit "auslöschen"
Step c) Danach ein neues Leben beginnen
Solltest du gerne mal ein Jahr in Frankreich oder England verbringen wollen, könnte die Insolvenz dich bereits nach 1 Jahr schuldenfrei machen.
Also: Kopf nicht in den Sand stecken, es geht "nur" um Geld. Schlimmer wäre es wenn es um Streitereien ums Kind selbst ginge.
Zu a) Verklagen müsstest du ab dem 18. Geburtstag das Kind selbst. Ob dieses "Bock" auf einen Streit mit einem nicht bekannten Papa hat, sei auch mal dahinzustellen.