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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#22
@Ipad

Zitat:Mir fällt dazu unter anderem folgende Vorgehensweise ein:

Step a) Abänderungsklage durchziehen, Unterhaltstitel aufgrund Einkommen KM und Volljährigkeit auf null drücken
Step b) Insolvenz (nach Urteil) anmelden, sämtliche Forderungen der Vergangenheit damit "auslöschen"
Step c) Danach ein neues Leben beginnen

Jup,..das ist auch der Plan, die Privatinsolvenz erst wenn der Unterhalt weg ist, sonst kommen ja gleich neue Schulden hinzu.
Wegen des Einkommens der Mutter denke ich wird das erst ab dem 18. was,...wird schwer sein das nachzuweisen und auf hörensagen geben die ja wohl nix befürchte ich.

Und die 6 Jahre Insolvenz machen mir nix, bin eh 4 Jahre davon berufsbegleitend in der Ausbildung und wenn ich 2 Jahre bis auf den Pfändungsfreibetrag runtergehe, machts nix,..schon DER ist weitaus mehr als ich bisher hatte!

Zitat:Also: Kopf nicht in den Sand stecken, es geht "nur" um Geld. Schlimmer wäre es wenn es um Streitereien ums Kind selbst ginge.

Stimmt,..mir tuts nur bisserl leid das ein Kind solche "Eltern" hat, da lief ja alles schief was schieflaufen konnte.

Zitat:Zu a) Verklagen müsstest du ab dem 18. Geburtstag das Kind selbst. Ob dieses "Bock" auf einen Streit mit einem nicht bekannten Papa hat, sei auch mal dahinzustellen.

Das warte ich dann einfach mal ab.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 25-07-2012, 12:13

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