25-07-2012, 13:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-07-2012, 13:05 von Camper1955.)
@Nicole
Die Urteile der verschiedenen Gerichte gehen von 10 % Kürzung aus.
Also 693 € wenn man keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, und 855 €, wenn man einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht.
Das ist aber ein Kann-Entscheidung und keine Muss-Entscheidung. Es kommt immer darauf an, wie der Richter aufgelegt ist.
lg
Camper
Die Urteile der verschiedenen Gerichte gehen von 10 % Kürzung aus.
Also 693 € wenn man keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, und 855 €, wenn man einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht.
Das ist aber ein Kann-Entscheidung und keine Muss-Entscheidung. Es kommt immer darauf an, wie der Richter aufgelegt ist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.