25-07-2012, 15:22
Hallo Gedanke,
wenn du als erwerbstätiger auf 770 runtergesetzt wurdest sind das ja mehr als 10%.
@All
kann man denn vom LG/verheirateten Partner erwarten das er den größten teil der Kosten trägt?
gibt es fälle wo der SB auf 0 gesetzt werden kann?? oder ist das unzulässsig?
das problem was ich hab das ich gern ungefähr wissen möchte was auf uns zukommen kann wenn wir verheiratet bleiben oder uns scheiden lassen.
ich weiß zwar das ihm durch Krankheit der sb erhöht werden müsste auch wenn es sozialrechtlich vieleicht auch so ist aber die trennen ja unterhaltsrecht von andere rechten. und am ende ist man ja der gearschte.
nicole
wenn du als erwerbstätiger auf 770 runtergesetzt wurdest sind das ja mehr als 10%.
@All
kann man denn vom LG/verheirateten Partner erwarten das er den größten teil der Kosten trägt?
gibt es fälle wo der SB auf 0 gesetzt werden kann?? oder ist das unzulässsig?
das problem was ich hab das ich gern ungefähr wissen möchte was auf uns zukommen kann wenn wir verheiratet bleiben oder uns scheiden lassen.
ich weiß zwar das ihm durch Krankheit der sb erhöht werden müsste auch wenn es sozialrechtlich vieleicht auch so ist aber die trennen ja unterhaltsrecht von andere rechten. und am ende ist man ja der gearschte.
nicole