26-07-2012, 08:50
Dies hier ist auch ziemlich gut:
Artikel 24 Gesundheitsvorsorge
(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
UN-Kinderrechtekonvention
Artikel 24 Gesundheitsvorsorge
(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
UN-Kinderrechtekonvention