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Unterhalt und Titulierung
#2
(26-07-2012, 10:30)tumi schrieb: Hallo an alle,
habe hier im Forum gesucht, aber nicht gefunden, und zwar:

Laut Gesetz darf auf Unterhalt nicht verzichtet werden (§ 1614 Abs. 1 BGB)

Kann man aber auf eine Titulierung verzichten?
Kann die Ex auf eine Titulierung verzichten wenn sich die Parteien einig sind?

Danke für Antworten oder Verweise, wo es steht.
Ja sicher kann sie auf eine Titulierung verzichten. Wenn ihr euch außergerichtlich einigt, wieviel Du zahlen sollst und Du zahlst die Summe auch regelmäßig, gibts keinen Grund, einen Titel zu verlangen.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt und Titulierung - von tumi - 26-07-2012, 10:30
RE: Unterhalt und Titulierung - von mischka - 26-07-2012, 10:58
RE: Unterhalt und Titulierung - von MitGlied - 26-07-2012, 12:55
RE: Unterhalt und Titulierung - von tumi - 26-07-2012, 13:50
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RE: Unterhalt und Titulierung - von MitGlied - 26-07-2012, 15:26
RE: Unterhalt und Titulierung - von tumi - 27-07-2012, 11:40

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