26-07-2012, 13:06
Klingt etwas verwirrend, aber ich versuche mal (hoffentlich richtig) die Situation zu strukturieren :
1. Dein Ansinnen zum jetzigen Zeitpunkt eine Strafanzeige wegen Betrug zu erstatten, halte ich für sinnlos. Eine juristische Begründung hierfür holst Du besser z.B. bei Ibikus ein.
2. Wenn, dann hat das JA Anspruch darauf, den gezahlten Unterhaltsvorschuß von Dir zurück zu verlangen und nicht die Ex, da sie ja die Gelder seitens des JA bekam. Und das JA bekommt ja scheinbar derzeit das Geld von Dir.
3. Brauchst Du wahrscheinlich einen Anwalt (Unterhalt = Anwaltspflicht), denn Du musst aufpassen, dass man Dir nicht eine Lohnpfändung rein jagt. Berechtigt oder nicht. Den Anwälten (Gegenseite) ist alles zu zu trauen.
1. Dein Ansinnen zum jetzigen Zeitpunkt eine Strafanzeige wegen Betrug zu erstatten, halte ich für sinnlos. Eine juristische Begründung hierfür holst Du besser z.B. bei Ibikus ein.
2. Wenn, dann hat das JA Anspruch darauf, den gezahlten Unterhaltsvorschuß von Dir zurück zu verlangen und nicht die Ex, da sie ja die Gelder seitens des JA bekam. Und das JA bekommt ja scheinbar derzeit das Geld von Dir.
3. Brauchst Du wahrscheinlich einen Anwalt (Unterhalt = Anwaltspflicht), denn Du musst aufpassen, dass man Dir nicht eine Lohnpfändung rein jagt. Berechtigt oder nicht. Den Anwälten (Gegenseite) ist alles zu zu trauen.