26-07-2012, 15:31
Keine Überraschung. Das kann nur absolut bestätigt werden und findet sich bereits in der Bescheidungspraxis:
Gerade gestern habe ich von jemand einen unfassbaren Bescheid für einen Dreimonatszeitraum von sage und schreibe 75 Seiten erhalten. Krönenderweise ist der auch noch vorläufig....
Oder: Trotz Vorlage von ABR-Beschluss und eines dezidierten Schreibens des Jugendamtes behauptet Jobcenter, dass der Aufenthalt der Kinder im väterlichen Haushalt nicht nachgewiesen sei und verweigert Leistungen.
Oder: Kinder werden immer noch aus den Anträgen von Vätern einfach gestrichen.
Oder: Vater hatte mit Sozialgericht erkämpft dass Kinder in BG anerkannt werden. Dann bekam er befristeten Job für einige Monate. Danach wieder Antrag - und alles von vorn. Obwohl sich nichts geändert hat an den familiären Verhältnissen sind die Kinder wieder nicht drin.
Oder: Bei alleinerziehendem Vater wird der Alleinerziehendenzuschlag nicht ausgewiesen - sondern als "Mehraufwand für besondere Ernährung" deklariert - offenbar aus statistischen Gründen.
Oder die ganzen systematischen Diskriminierungen:
- Müttern wird Geld bewilligt ohne Rücksicht auf Vertretungsregelung bei gemeinsamen SR - bei Vätern wird detailliert und schikanös geprüft.
- Auslegung des §38 zur Vertretung: er reiche um Antrag zu stellen (der nicht bewillgt wird) und Leistungen entgegenzunehmen (die ätsch. bätsch nicht bewilligt werden) jedoch nicht für die Vertretung der Kinder im Widerspruchsverfahren
- die 12-Stunden Regelung bei der Zuordnung der Tagessätze - systematisch werden Schulzeiten, etc. den Müttern zugeordnet
- bei Angaben zum Umgang(sumfang) werden Väter per se des Betruges verdächtigt
- usw.
Gerade gestern habe ich von jemand einen unfassbaren Bescheid für einen Dreimonatszeitraum von sage und schreibe 75 Seiten erhalten. Krönenderweise ist der auch noch vorläufig....
Oder: Trotz Vorlage von ABR-Beschluss und eines dezidierten Schreibens des Jugendamtes behauptet Jobcenter, dass der Aufenthalt der Kinder im väterlichen Haushalt nicht nachgewiesen sei und verweigert Leistungen.
Oder: Kinder werden immer noch aus den Anträgen von Vätern einfach gestrichen.
Oder: Vater hatte mit Sozialgericht erkämpft dass Kinder in BG anerkannt werden. Dann bekam er befristeten Job für einige Monate. Danach wieder Antrag - und alles von vorn. Obwohl sich nichts geändert hat an den familiären Verhältnissen sind die Kinder wieder nicht drin.
Oder: Bei alleinerziehendem Vater wird der Alleinerziehendenzuschlag nicht ausgewiesen - sondern als "Mehraufwand für besondere Ernährung" deklariert - offenbar aus statistischen Gründen.
Oder die ganzen systematischen Diskriminierungen:
- Müttern wird Geld bewilligt ohne Rücksicht auf Vertretungsregelung bei gemeinsamen SR - bei Vätern wird detailliert und schikanös geprüft.
- Auslegung des §38 zur Vertretung: er reiche um Antrag zu stellen (der nicht bewillgt wird) und Leistungen entgegenzunehmen (die ätsch. bätsch nicht bewilligt werden) jedoch nicht für die Vertretung der Kinder im Widerspruchsverfahren
- die 12-Stunden Regelung bei der Zuordnung der Tagessätze - systematisch werden Schulzeiten, etc. den Müttern zugeordnet
- bei Angaben zum Umgang(sumfang) werden Väter per se des Betruges verdächtigt
- usw.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #