Moin.
solchen Diskussionen kann ich kaum verstehen und frage ich mich immer, ob die Teilnehmer die gesetzlichen Vorschriften kennen, die solche engen Situation gut regeln lassen.
Denn nach SGB II sollte
ein alleinstehender erwerbstätiger pflichtiger ET
mit Netto von >1100 €,
mit einem überwiegend in der Nähe und beim anderen ET wohnenden Kind,
mit tituliertem Mindest-KU und
mit Standardumgang 30% der Jahreszeit
NACH Zahlung von Warmmiete und KU!
für sich und seine Familie (Vater bzw Mutter und ein Kind = 2-Personen-Haushalt) ca.
800 € zur freien Verfügung haben!
solchen Diskussionen kann ich kaum verstehen und frage ich mich immer, ob die Teilnehmer die gesetzlichen Vorschriften kennen, die solche engen Situation gut regeln lassen.
Denn nach SGB II sollte
ein alleinstehender erwerbstätiger pflichtiger ET
mit Netto von >1100 €,
mit einem überwiegend in der Nähe und beim anderen ET wohnenden Kind,
mit tituliertem Mindest-KU und
mit Standardumgang 30% der Jahreszeit
NACH Zahlung von Warmmiete und KU!
für sich und seine Familie (Vater bzw Mutter und ein Kind = 2-Personen-Haushalt) ca.
800 € zur freien Verfügung haben!