Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#27
Eigentlich ist eine Auskunft nur alle 2 Jahre vorgeschrieben, es sei denn deine Einkommensverhältnisse haben sich erheblich verändert, dann kann eine Neuauskunft verlangt werden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von MitGlied - 27-07-2012, 13:20

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit RR9 6 8.457 09-09-2014, 19:46
Letzter Beitrag: the notorious iglu
  unterhaltstitel sieben monate vor volljährigkeit?! camparsoneu 16 16.342 10-07-2012, 00:18
Letzter Beitrag: camparsoneu
  Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? FreiHerr 30 41.383 29-05-2011, 21:26
Letzter Beitrag: Hasserfuellter
Exclamation Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden Maddog 14 19.199 10-10-2009, 05:11
Letzter Beitrag: Gast1

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste