Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#30
(27-07-2012, 14:37)Eifelaner schrieb: Die Wesenlichkeitsgrenze wird bei 10% festgemacht.
Die im Wesentlichen natürlich immer greift, wenn das Gehalt nach "oben" gehen sollte. Theoretisch gilt diese Grenze auch, wenn weniger verdient werden sollte. Die Hürden, das in so einem Fall durchzukriegen, liegen allerdings deutlich höher! Wink
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von blue - 27-07-2012, 19:01

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit RR9 6 8.456 09-09-2014, 19:46
Letzter Beitrag: the notorious iglu
  unterhaltstitel sieben monate vor volljährigkeit?! camparsoneu 16 16.341 10-07-2012, 00:18
Letzter Beitrag: camparsoneu
  Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? FreiHerr 30 41.382 29-05-2011, 21:26
Letzter Beitrag: Hasserfuellter
Exclamation Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden Maddog 14 19.198 10-10-2009, 05:11
Letzter Beitrag: Gast1

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 10 Gast/Gäste