28-07-2012, 15:01
der sachverhalt ist schon erstaunlich. sie: berufstätig, bei der scheidung den reibach gemacht.
er:betreut 2 der3 kinder und muss ihr trotzdem noch ein paar jahre rund 700 im monat rüberschieben.
schön ist auch, dass ihr ihre pure unlust wärend der ehe zu arbeiten als ehebedingter nachteil angerechnet wird.
Am geilsten fand ich, dass sie trotz eines vermögenspolsters von 130.000€ die monatliche bildung von rücklagen für anschaffungen und reparaturen geltend geltend macht.
er:betreut 2 der3 kinder und muss ihr trotzdem noch ein paar jahre rund 700 im monat rüberschieben.
schön ist auch, dass ihr ihre pure unlust wärend der ehe zu arbeiten als ehebedingter nachteil angerechnet wird.
Am geilsten fand ich, dass sie trotz eines vermögenspolsters von 130.000€ die monatliche bildung von rücklagen für anschaffungen und reparaturen geltend geltend macht.