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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#51
Hallo,

Danke euch allen für die freundliche Unterstützung.

Jetzt geht es weiter.
KM verweigert mir den Umgang mit unserer Tochter, obwohl es eine Umgangsvereinbarung (Beschluss) gibt,
die besagt, das Einigkeit besteht, dass der Vater in den kommenden Sommerferien (Hessen) seine Tochter
am 7. Juli nach ihrer Geburtstagsfeier zu sich nimmt und sie nach 10 Tagen der Mutter zurückbringt.
Da mich die KM mich um eine Verschiebung (telefonisch) der Abholung unserer Tochter bat,
waren wir uns einig, das ich unsere Tochter am 31.07. abholen kann und sie am 12 August zurückbringen kann.
Ich habe daraufhin eine Reise an die Nordsee gebucht, vom 01.08 bis zum 08.08. die Kosten betragen hierfür
237,00 € für Bahnticket und 163,00 für die Unterkunft.
Am 27.07 rief mich die KM an und teilte mir mit, dass ich unsere Tochter erst am 03.08. abholen kann und am 12.08 zurückbringen muss.

(Ich weiß, dass ich meine eigene Position schon dadurch geschwächt habe, weil ich der vorigen Verschiebung zugestimmt habe.
Das hat mir meine Anwältin auch gesagt.
In Zukunft werde ich mich genau an die Umgangsvereinbarung halten).


Der Grund wäre, dass Sie die Reisedauer dem Jobcenter (Hartz IV-Empfängerin) vom 3.08 - 12.08 mitgeteilt hat, damit Ihr nicht Betreungsgeld abgezogen wird.
Ich hatte von September 2011 bis Ende April 2012 Krankengeld bezogen und ergänzende Leisstungen beim Jobcenter beantragt.
Ich habe hierfür den Antrag für besondere Bedarfe ausgefüllt und die Betreuungszeiten (Dokumentation) unserer Tochter bei mir angegeben,
die die KM unterschrieben hat.
Das Jobcenter hat der KM im nachhinein anteilig Geld für die Betreuungszeiten bei mir, zurückgefordert.
Sie war stinkesauer und schrie mich am Telefon an, was das soll und sie würde mir nicht mehr vertrauen, und, und, und.

Ich habe am 27.07 meine RA'in angerufen und Sie hat der KM gleich einen Brief (postalisch und E-Mail) geschrieben und Ihr mitgeteilt:

"Unser Mandant ist an mich herangetreten, da Sie sich leider nicht an die Vorgaben der gerichtlichen Umgangsvereinbarung vom ...... halten.
Ausweislich dieser Einigung, die familiengerichtlich genehmigt wurde und mithin einen gereichtlichen Beschluss gkeichsteht, hat unser Mandant das Recht, die Hälfte der jeweiligen Ferien mit seiner Tochter zu verbringen.
Wie Ihnen bekannt ist, hat unser Mandant einen Urlaub a der Nordsee gebucht.
Sie hatten ihm fest zugesagt, dass er seine Tochter am 31.07.2012
abholen kann, um mit iht in den Urlaub zu fahren.
In den letzten Tagen haben sie nun plötzlich Ihre Meinung geändert.
Sie teiltem´n mit. die Tochter können frühestens ab dem 03.08.2012 ihre Ferien mit unserem Mandanten verbringen.

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie aufgrund des Inhalts der gerichtlichen Vereinbarung verpflichtet sind, dem Kindesvater in ordnungsgemäßen Umfang die Möglichkeit einzuräumen, Urlaub mit seiner Tochter zu verbringen.
Sofern Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, erneut gegen Sie gerichtlich vorzugehen.
Die Umgangsregelung kann bei Nichtbeachtung erforderlichenfalls im Wege der Vollstreckung, beispielsweise durch Auferlegung eines Zwangsgeldes und bei wiederholten Verstößen bis hin zu einer Zwangshaft durchgesetzt werden.

Ich hoffe, durch dieses Aufforderungsschreiben können wir ein erneutes gereichtliches Verfahren vermeiden.
Unser Mandant wird seine Tochter vereinbarungsgemäß am 31.07.2012 bei Ihnen abholen.
Sollten Sie die Tochter dann nicht an den Vater herausgeben, werde ich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten."

Natürlich ist das Verfahren um drohende Genitalverstümmelung auch ein Anlass der Kindesmutter den Umgang mit unserer Tochter einzuschränken.
Bisher hat die KM noch nicht auf das Schreiben der Anwältin reagiert und Frage ist, ob Sie sich bei mir telefonisch meldet.

Also ich fahre am 31.07 nach Stadt und versuche meine Tochter abzuholen.
Wie soll ich mich am besten verhalten, mit der Bitte um Ideen und Vorschläge.

Danke und viele Grüße,
marecello
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von marecello - 28-07-2012, 22:35

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