29-07-2012, 10:44
@Bluter
Betreffen die ehelichen Lebensverhältnisse aber nicht auch einen Unterhaltspflichtigen? Ganz unabhängig of er danach noch für KU leistungsfähig ist, oder nicht?
lg
Camper
Zitat:Was die Randnummern 31 und 32 betrifft: Das dort Dargestellte entspricht "eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs".Das ist also in Summe ihr ganz eigener Bedarf
Betreffen die ehelichen Lebensverhältnisse aber nicht auch einen Unterhaltspflichtigen? Ganz unabhängig of er danach noch für KU leistungsfähig ist, oder nicht?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.