29-07-2012, 19:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-07-2012, 19:11 von Camper1955.)
Hallo Sockenmonster.
Ich würde auf das Schreiben des Jugendamtes lediglich antworten, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Forderung beruht. Keinen Satz mehr.
Das Jugendamt muss seine Forderung auf eine fundierte Rechtsgrundlage stellen.
lg
Camper
Ich würde auf das Schreiben des Jugendamtes lediglich antworten, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Forderung beruht. Keinen Satz mehr.
Das Jugendamt muss seine Forderung auf eine fundierte Rechtsgrundlage stellen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.