30-07-2012, 08:25
(29-07-2012, 21:57)Rosenkrieg schrieb: im märz haben wr uns wieder getrennt, ...Somit hat das (neue) Trennungsjahr zu diesem Zeitpunkt angefangen. Bis mindestens 03.2013 ist also TU angesagt. Euer kurzzeitiges Zusammenleben gilt als Versöhnungsversuch. Was Du letztendlich zahlen mußt, entscheidet ihr unter euch, oder eben das Gericht. Wenn ein Teil Deines Gehaltes wegen weggefallener Nachtschichten niedriger ausfällt, dann kann es sein, dass das Gericht trotzdem die letzten 12 Monate als Grundlage nimmt. Es könnte ja sein, dass das Gehalt wieder mehr wird, wenn wieder Nachtschichten anfallen.
Meine damalige weggefallene Rufbereitschaft hatte das Amtsgericht nicht akzeptiert und somit das Gehalt fiktiv so gesetzt, als wäre nichts geschehen. Das OLG DUS hatte dies bestätigt.
Beim Familiengericht und auf offener See eben...
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