30-07-2012, 15:32
(30-07-2012, 14:32)Ibykus schrieb:Jessy schrieb:Sollte die KM offiziell diese 5000 € von dir verlangen, obwohl sie UVG erhalten hat, erfüllt das definitiv den Tatbestand des versuchten Betruges. Mit dem Forderungsschreiben (und dem Wisch vom JA, da ja den an die KM ausbezahlten UVG von dir zurückfordert) zur nächsten Polizeidienststelle.bei der Polizei anzeigen ist erst mal immer richtig.
Aber:
Besteht seitens der KM die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu beschaffen?
Möglicherweise beabsichtigt die KM, die Überzahlung an die UVK abzuführen?
Kann man als Schuldner der UVK mit befreiender Wirkung an die KM leisten?
Ist Forderungsübergang angezeigt worden?
Worin liegt die Täuschungshandlung?
Die Geltendmachung einer unberechtigten Forderung ist noch keine Täuschung i.S.d. 263 StGB!
Dafür ist die Polizei auch da das zu ermitteln aber der Fakt ist das der Tatbestand vorliegt und der Rest soll die Polizei auch rausfinden meine Sache ist die darauf aufmerksam zu mache denn das ist nicht zu erst mal, bei ersten mal hatte sie Erfolg nur der Betrag was mir abgezogen wurde war nicht so groß und es bestanden noch Hoffnungen auf friedliches Kontakt zur KM