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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#57
Nun, ich habe der KM eine SMS gesendet, dass ich morgen komme und das Kind abholen will.

Daraufhin rief KM mich an und sagte mir im gebrochenen Deutsch:
"Ich hab dir gesagt, du bekommst sie nicht, haste nicht verstanden?
Is mir egal was du machst, du kriegst sie nicht.
Am 3 ten kannst se abholen, vorher nicht."

Sie wird mir nichts unterschreiben (geänderte Umgangsvereinbarung), Sie schreibt so gut wie garnichts und eine Mail hat Sie noch nie geschrieben.

Ich möchte für die Zukunft vorsorgen, welche Möglichkeiten gibt es, wenn die gerichtliche Umgangstermine von der KM nicht eingehalten werden, gerichtsverwertbar zu verwenden, außer Zeugen (wegen Entfernung)?
Oder, die KM erzählt mir am Telefon, dass dein UmgangsWe ausfallen muss, weil meine Tochter auf den Kindergeburtstag gehen wird oder anderes.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von marecello - 30-07-2012, 20:25

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