31-07-2012, 00:52
Moin
So wie ich es verstehe, berechnet sich der Streitwert aus dem Vortrag der Parteien - nicht aus dem schlussendlichem Beschluss/Urteil des Gerichtes. Von daher halte ich die volle Deckelung durch VKH für richtig. Das OLG hat den oberen Steitwert der Gegenseite mit 163€ angesetzt. Ist Dein Mann damit einverstanden, existiert einfach kein Streitwert.
Die Schlussfolgerung, dass eine Klage auf höheren KU unrechtmässig ist, ist falsch. Selbstverständlich kann immer und jederzeit Klage auf den Mindest-KU erfolgen. Fraglich ist aber die Erfolgsaussicht. Der zuvor gültige Titel bezog sich auf 100% des Regelbetrages - die eingeklagten 280€ liegen jedoch darunter. Daher erkannte das Gericht auf ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, da die Vollstreckung des ursprünglichen Titels im Antrag der Gegenpartei nicht als primäres Ziel verlangt wurde und die 280€ als Sekundärziel definiert wurden. Vielmehr wurde ein geringerer Betrag gefordert, als rechtens bereits per Urkunde zustand. Einfach nur dumm, so vorzugehen.
Gruss oldie
PS: Vielleicht ist das jetzt sowieso alles Schnee von gestern.
So wie ich es verstehe, berechnet sich der Streitwert aus dem Vortrag der Parteien - nicht aus dem schlussendlichem Beschluss/Urteil des Gerichtes. Von daher halte ich die volle Deckelung durch VKH für richtig. Das OLG hat den oberen Steitwert der Gegenseite mit 163€ angesetzt. Ist Dein Mann damit einverstanden, existiert einfach kein Streitwert.
Die Schlussfolgerung, dass eine Klage auf höheren KU unrechtmässig ist, ist falsch. Selbstverständlich kann immer und jederzeit Klage auf den Mindest-KU erfolgen. Fraglich ist aber die Erfolgsaussicht. Der zuvor gültige Titel bezog sich auf 100% des Regelbetrages - die eingeklagten 280€ liegen jedoch darunter. Daher erkannte das Gericht auf ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, da die Vollstreckung des ursprünglichen Titels im Antrag der Gegenpartei nicht als primäres Ziel verlangt wurde und die 280€ als Sekundärziel definiert wurden. Vielmehr wurde ein geringerer Betrag gefordert, als rechtens bereits per Urkunde zustand. Einfach nur dumm, so vorzugehen.
Gruss oldie
PS: Vielleicht ist das jetzt sowieso alles Schnee von gestern.