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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#1
Folgende Situation:
Mutter hat Sorgerecht für unseren Sohn (1,5Jahre).
Umgang ist gerichtilich geregelt, alle 2 Wochen 3 Stunden.
Seit 4 Wochen wird mir der Umgang verweigert (ihre Begründung für die Verweigerung ist Mumpitz und eine nachweisbare Lüge ihrerseits)
Nun hatte ich mit der Mutter zusammen ein Treffen beim JA.
Noch im Flur, aber schon in Anwesenheit der JA-MA sagte die Mutter, es werde KEINEN weiteren Umgang mehr geben, weil ich pervers wäre und blablabla - Mumpitz halt.
Ich fragte die Frau vom JA, ob ich das richtig verstanden hätte.
Sie sagte, sie hätte das auch so verstanden. So musste ich dann gehen.
Nach einer Stunde rief ich die JA-MA nochmal an, da sie mit der Mutter nochmal einen Versuch eines vermittelnden Gesprächs hatte. Es blieb jedoch dabei - kein Umgang mehr.
Nun fragte ich die JA-MA, ob sie da nun tätig werden würde, da die vorige JA-MA, mit der ich vor der allerersten Gerichtsverhandlung sprach, damals sagte, wenn das mit dem Umgang nicht klappt, würde das JA eines Gerichtstermin einleiten.
Diesmal sagte mir die JA-MA aber, da schon ein Urteil bzgl. Umgang vorläge, muesse ich selber klagen.
Nun die Frage: Ich das richtig ? Muss ich selbst nochmal klagen, wenn der Umgang verweigert wird und das JA muss Nix machen?
Eine zügige Antwort wäre super.
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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Lidi - 31-07-2012, 08:59

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