Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#7
Die Aussage Deines Anwaltes kann ich leider nicht nach voll ziehen.

Wie kommt Er darauf, dass notwendige und viel zu geringe Umgangsrecht nicht als falsch an zu sehen, aber gleichzeitig das Thema ABR und vielleicht auch Sorgerechtsklage (!?) zu favorisieren, dass ungleich schwerer ist durch zu setzen?

Nachdem Du nun die Vermittlung des JA in Anspruch genommen hast, was ja gescheitert ist, hast Du die erste Hürde genommen. Grund : Hättest Du das Familiengericht sofort angerufen, dann hätte man erst auf einen Vermittlungsversuch beim JA verwiesen. Obwohl dies dem Urteil des OLG Hamm II-8 WF 34/11 entgegen steht. Sie machen es aber trotzdem.

Nun solltest Du der Ordnung halber einen Bericht des JA bekommen. Ist dieser halbwegs richtig, dann müsste darin stehen, dass keine Einigung erzielt werden konnte. Geh mal davon aus, dass die in dem Bericht das schlechte Benehmen Deiner renitenten Ex nicht erwähnen werden, denn Mammi muß beschützt werden.

Der nächste sofortige (!) Schritt ist der Antrag auf Umgang durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung, also:
"Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung" / "Antrag auf Umgang".

SOFORT deshalb, weil wenn Du zu lange wartest, watscht das Gericht die Sache ab, weil es ja nun keine Dringlichkeit mehr sieht. Ich weiß, es klingt bekloppt. Ist es auch.

Geht Dein Anwalt nun her und macht nur ein Vermittlungsverfahren draus, dann wartest Du erst mal ein Jahr auf einen Termin um Dir dann evtl. sagen lassen zu müssen, Du musst jetzt erst mit der Keule in eine Mediation. (So erging es mir).

Irgendwie habe ich den Eindruck, Dein Anwalt geht das falsch an. Kann mich ja irren......
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Nappo - 31-07-2012, 10:11

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste