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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#9
Moin.

Es kommt hier mE auch § 165 FamFG in Betracht.

Ich würde jetzt einen Haupt- mit einem Nebenantrag stellen. Im Feld von § 1696 BGB und § 165 FamFG kann sich das Gericht dann den hübschesten Strauß aussuchen...

Ordungsmittel könnten dann moch im Verfahren beantragt werden, wenn sich die Mutter weiterhin uneinsichtig zeigt.

Die derzeitige URegelung ist leider gar nicht so selten.
Vor diesem Hintergrund und bei diesem Gericht auf 's ABR zu gehen, das halte ich für gewagt.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Skipper - 31-07-2012, 11:25

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