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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#10
Danke Skipper,
ich denke, es ist schwierig abzuschätzen, was zu gewagt ist und was nicht, wenn man nicht alle Zusammenhänge kennt bzw. nicht über alle Zusammenhänge informiert wurde.
Die Frau hat sich definitiv schon diverse Klöpse geleistet und steht seit geraumer Zeit unter besonderer Beobachtung des JA (sie hatte z.B. schon ein halbes Jahr eine Familienhelferin 10h pro Woche, was ja auch nicht die Regel ist).
Wie gesagt, ich bekomme wohl diese Woche hoffentlich das Urteil bzgl. ihres ersten Sohns und was da drin steht, ist für das weitere Vorgehen entscheidend.
Ich werde Euch den Inhalt nicht vorenthalten.
Danke auf jeden Fall für eure Äusserungen dazu.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Lidi - 31-07-2012, 11:55

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