31-07-2012, 12:46
das ja handelt nur, wenn sie das kindeswohl in gefahr sehen. Väterlicher umgang, das ausbleiben des selben, gehört für die nicht in diese kategorie.
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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
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| Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht? | NewMetal85 | 6 | 2.666 |
17-09-2024, 13:51 Letzter Beitrag: p__ |
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