31-07-2012, 12:46
das ja handelt nur, wenn sie das kindeswohl in gefahr sehen. Väterlicher umgang, das ausbleiben des selben, gehört für die nicht in diese kategorie.
Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
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Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht? | NewMetal85 | 6 | 916 |
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