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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#18
(31-07-2012, 15:49)iglu schrieb: nach höchstrichterlicher rechtsprechung des bgh musst du ersteinmal den sanktionskatalog abarbeiten:

ordnungsgeld

umgangspflegschaft...

Sich ohne sorgerecht aufs abr zu stürzen ist m.e. Quatsch.
Das ABR zu beantragen erfordert eine Situation, die es in der Regel nicht gestattet, einen "Katalog" abzuarbeiten.

Wenn ich also das ABR zu beantragen hätte, dann würde das im Wege einer e.A. geschehen!
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Ibykus - 31-07-2012, 16:01

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