31-07-2012, 16:01
(31-07-2012, 15:49)iglu schrieb: nach höchstrichterlicher rechtsprechung des bgh musst du ersteinmal den sanktionskatalog abarbeiten:Das ABR zu beantragen erfordert eine Situation, die es in der Regel nicht gestattet, einen "Katalog" abzuarbeiten.
ordnungsgeld
umgangspflegschaft...
Sich ohne sorgerecht aufs abr zu stürzen ist m.e. Quatsch.
Wenn ich also das ABR zu beantragen hätte, dann würde das im Wege einer e.A. geschehen!