31-07-2012, 16:47
Da die Sprache gleich und der Eifer der Behörden groß, würde ich mal von wenigen Wochen reden.
Es stellt sich die Frage, nach welchem Absatz des Pfändungs§ gepfändet wird. Wenn die Forderung wie jede andere zivilrechtl. Forderung behandelt wird, sollte sich ja der pfändungsfreie Betrag erst mal um das erhöhen, was er schon in D an Lasten hat, also Kinder, Ehefrau etc.
Was darüber liegt ist dann fällig.
Es stellt sich die Frage, nach welchem Absatz des Pfändungs§ gepfändet wird. Wenn die Forderung wie jede andere zivilrechtl. Forderung behandelt wird, sollte sich ja der pfändungsfreie Betrag erst mal um das erhöhen, was er schon in D an Lasten hat, also Kinder, Ehefrau etc.
Was darüber liegt ist dann fällig.