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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#21
(31-07-2012, 16:47)blue schrieb:
(31-07-2012, 12:31)Lidi schrieb: Entschuldigt, aber ich wollte anfangs eigentlich nur wissen, ob das JA handeln muss.
Es ist nur zum Handeln verpflichtet, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist. Da das aber ein völlig undefinierter Begriff ist, bleibt´s denen überlassen, wann sie was machen. Big Grin
das wäre dann die pessimistischere Sichtweise (zugegeben eine sehr reale!).

Ich gehöre zu jenen (man mag das auch als arrogant bezeichnen), die sich nicht gerne vorschreiben lassen, ob, wann und wie ich Kontakt zu meinem Kind habe (haben darf).

Wenn ich also über eine Übertragung des ABR nachzudenken Grund sähe, dann würde ich natürlich das Verhalten der dafür ursächlichen KM so schildern, dass beim ersten Durchlesen des Antrags die beteiligten Entscheidungsträger nasse Augen und volle Hosen kriegen würden ...

Anders machts ja auch keinen Sinn.
Die bloßen entscheidungserheblichen Tatsachen sachlich zu schildern bezweckt in der Regel ein "erst mal abwarten".
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Ibykus - 31-07-2012, 17:00

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