31-07-2012, 19:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2012, 19:34 von Das Nerdliche Orakel.)
(31-07-2012, 18:46)marecello schrieb: Seit April 2012 arbeite ich wieder Vollzeit.Das ist deutlich.
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis gab die Daten über das Umgangsrecht und andere Schriftstücke an das Jobcenter Frankfurt, dort lebt meine geschiedene Frau.
Dort wird Ihr nun regelmäßig anteilig von den ALG - Leistungen die Umgangstage abgezogen, wo das Kind bei mir ist, obwohl ich seit April wieder erwerbstätig bin.
Das ist der Grund für die Einschränkung der Umgangstage mit meiner Tochter.
...
Meine Exfrau meinte, ich kann unser Kind öfters haben, wenn die Abzüge wegen Umgang mit Kind (anteilige Bedarfsgemeinschaft) vom ALG II eingestellt werden.
Sie möchte das vom Jobcenter schriftlich haben.
Euer Kind ist für deine Exe nur Mittel zum Geld scheffeln.
Möglicherweise hast du eine Chance, wenn du eure Tochter freikaufst, also aus eigener Tasche deiner Exe mehr Geld gibst, als sie vom ALG II kriegen würde, wenn sie eure Tochter bei sich hätte.
Schön wäre es, wenn man die Frau irgendwie dazu zwingen könnte, die 137 Euro wegen alleinerziehend und 225 Euro wegen unter 6 Jahre altes Kind für das Kind auszugeben. Aber die Welt ist nicht so, wie die Verwalter tun, dass sie sei.