31-07-2012, 21:45
Nein das musst du nicht.
Du hast keine Pflichten gegenüber seinem Sohn oder dem JA.
Schon deswegen nicht, weil das JA keinerlei Entscheidungen treffen darf, außer Klage ein einzureichen.
Auch das Gericht hat dir gegenüber keinerlei Weisungsbefugnis so dass du auch dem Gericht keine Auskunft geben musst.
Das Gericht kann höchstens deinen Heini auffordern, dich zu fragen nur wenn du ihm keine Auskunft gibst, kann das Gericht sich auf den Kopf stellen.
Der Haken an der Geschichte ist, dass sich das Gericht dann irgendwelche Phantasiezahlen ausdenken und deinem Männe auflasten kann.
Du hast keine Pflichten gegenüber seinem Sohn oder dem JA.
Schon deswegen nicht, weil das JA keinerlei Entscheidungen treffen darf, außer Klage ein einzureichen.
Auch das Gericht hat dir gegenüber keinerlei Weisungsbefugnis so dass du auch dem Gericht keine Auskunft geben musst.
Das Gericht kann höchstens deinen Heini auffordern, dich zu fragen nur wenn du ihm keine Auskunft gibst, kann das Gericht sich auf den Kopf stellen.
Der Haken an der Geschichte ist, dass sich das Gericht dann irgendwelche Phantasiezahlen ausdenken und deinem Männe auflasten kann.