01-08-2012, 10:33
Beschluss des OLG Hamm vom 7.7.2011, Az. II-2 WF 286/10
Immer wieder wird versucht, Unterhaltsrückstand über den § 170 StGB aus der Restschuldbefreiung zu nehmen.
Hier
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...10707.html
nun ein Beschluss eines Zivisenates des OLG Hamm, dass hier genauso strenge Kritierien angewandt werden müssen, wie in einem Strafverfahren.
Immer wieder wird versucht, Unterhaltsrückstand über den § 170 StGB aus der Restschuldbefreiung zu nehmen.
Hier
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...10707.html
nun ein Beschluss eines Zivisenates des OLG Hamm, dass hier genauso strenge Kritierien angewandt werden müssen, wie in einem Strafverfahren.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.