01-08-2012, 14:05
(31-07-2012, 23:49)Leutnant Dino schrieb:(31-07-2012, 23:07)Bernie schrieb: huhu,
gilt das nur für LG oder auch für zweitfrau?
Haha, ja! Ausser man lebt nicht in einer Hütte oder Zelt zusammen. In diesem besonderen Fall hat man nach dem Rauswurf der Liebsten eventuell mehr Geld.
also ja nur für die LG oder ja auch für die Zweitfrau??
Interessant für uns wir müssen aus taktischen Gründen auf die Scheidung warten bis wir die KU-Berechnung vom Tisch ist....damit wir endlich besser leben können. nicole