01-08-2012, 15:49
Ein paar Angaben korrigiert. Im Urteil des OLG Celle die übliche Rüge über totale Unfähigkeit des Amtsgerichts: "Zudem stellt das angefochtene Berufungsurteil weder die Höhe des Unterhaltsbedarfs von J. K. noch die Leistungsfähigkeit des Angeklagten im Hinblick auf einen geschuldeten Barunterhalt gegenüber seinem leiblichen Kind in der gebotenen Weise dar, die dem Senat eine Überprüfung der vom Tatrichter für die Annahme der Leistungsfähigkeit zugrunde gelegten unterhaltsrechtlich relevanten Verhältnisse des Angeklagten ermöglicht." - danach wird das Urteil noch seitenweise auseinandergenommen und die Richter belehrt. Interessant ist in der Tat, dass behauptet wird, man könnte die Steuerunterlagen wegen des Steuergeheimnisses nicht bekommen. Wohl eher Theorie wie Realität. Auch der Rest des Urteils ist nicht sauber, z.B. befürwortet das OLG das Zurechtschnitzen von Einkommenszeiträumen - nicht statthaft!