01-08-2012, 16:56
(01-08-2012, 15:49)p schrieb: Auch der Rest des Urteils ist nicht sauber, z.B. befürwortet das OLG das Zurechtschnitzen von Einkommenszeiträumen - nicht statthaft!
Es ist ja ein Beschluss, kein Urteil.
Wa aber bitte steht das mit den Zeiträumen?
Mein Anwalt hat das in seinem Plädoyer auch schon gesagt, aber die Staatsanwaltschaft ist ja gerade dabei, den Tatzeitraum zurechtzustutzen und ich befürchte fast, das OLG gibt ihr in diesem Punkt recht.
Kannst Du mich da a bisserl beruhigen?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.