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OLG Koblenz Az: 2 Ss 184/10 Unterhaltspflichtverletzung § 170 StGB vom 3.11.2010
#15
(01-08-2012, 17:07)p schrieb: Unter II c) der Begründung.

Das habe ich schon verstanden.

Ich meinte ja, wo Deine Auffassung (und auch die meines Anwaltes) steht.

Denn offenbar hat der Anwalt in diesem Verfahren in seiner Revisionsbegründung auch auf Deine Auffassung (und die meines Anwaltes) verwiesen.

Seine Auffassung wurde aber in diesem Verfahren vom OLG Celle nicht geteilt.

Klar gibt es genügend Urteile, die eben Deine Auffassung (und die meines Anwaltes) belegen. Kann das aber nicht eine Fortentwicklung der Rechtssprechung sein, dass künftig darauf verzichtet wird?

Vor allem unter dem Hintergrund einer OLG-Entscheidung.

Denn in einem weiteren Revisionsverfahren den Punkt noch einmal vor das OLG zu bringen hätte in Celle wohl keinen Erfolg mehr.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG Koblenz Az: 2 Ss 184/10 Unterhaltspflichtverletzung § 170 StGB vom 3.11.2010 - von Camper1955 - 01-08-2012, 18:09
Unterhaltspflichtverletzung - von Skippie - 13-10-2013, 19:17

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