01-08-2012, 22:23
(01-08-2012, 22:11)beppo schrieb:(01-08-2012, 22:09)Bernie schrieb: Muss man den Trennungszeitraum schriftlich am besten fixieren? Wir wohnen ja noch zusammen .Nein.
Es reicht, wenn einer in seinem Scheidungsantrag das Trennungsdatum behauptet und der andere dem nicht widerspricht.
haha....das passiert nicht.
auf den versorgungsausgleich will ich ja verzichten jetzt hab ich gelesen, das man dazu 2 anwälte braucht. aber wofür? kann ich berechnen wieviel das ist???
Wenn man das vorher durch Notarvertrag geregelt hat wird das dann überhaupt ein Thema sein?? Wir werden Gütertrennung, Zugewinnverzicht und Versorgungsausgleichverzicht vereinbaren.
Schönen abend euch allen, nicole