Siehe:
Ja, bei Antragstellung ist grundsätzlich persönliches Erscheinen, zumindest einmal erforderlich. Später immer dann, wenn mit Rechtsmittelbelehrung gefordert wird.
Es werden nur sehr triftige Ausnahmen gemacht. Z.B. habe ich das mal für jemand gemacht, der gerade in Vollnarkose auf dem OP-Tisch lag. Das wurde dann akzeptiert.
Ansonsten hat das Amt nun bereits damit begonnen, einen Versuch zu machen dich zu verarschen: Es wird dann der Tag als "Tag der Antragstellung" eingetragen, an dem du zum ersten Mal erscheinst. So haben sie es bereits jetzt geschafft, den Antragsbeginn von Juli auf August zu verschieben.
Aber wenn du schon zu Erörterung hin mußt, dann nimm gleich den Schriftverkehr mit der Unterhaltsforderung mit und lass dir die Entgegennahme Blatt für Blatt abstempeln.
- Hast du die Kinder im Antrag angegeben?
- Hast du "alleinerziehend" angekreuzt?
- Nimm ein Extra-Blatt mit auf dem sinngemäß steht: " die Kinder XY und ZZ sind aufgrund einer praktizierten Elternvereinbarung an monatsdurchschnittlich X Tagen bei mir im Haushalt und Teil meiner Bedarfsgemeinschaft." Lass dir die Entgegennahme abstempeln!
- Unterschreibe auf dem Antrag immer zweimal: einmal als Antragsteller und einmal als gesetzlicher Vertreter der Kinder (egal wie das Sorgerecht aussieht!!)
- Sei vorsichtig, wenn die Antragsannahme-Person Änderungen an deinem Antrag vornimmt, insbesondere wenn es um die Kinder geht.
Zitat:§ 61 SGB I Persönliches Erscheinen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen.
Ja, bei Antragstellung ist grundsätzlich persönliches Erscheinen, zumindest einmal erforderlich. Später immer dann, wenn mit Rechtsmittelbelehrung gefordert wird.
Es werden nur sehr triftige Ausnahmen gemacht. Z.B. habe ich das mal für jemand gemacht, der gerade in Vollnarkose auf dem OP-Tisch lag. Das wurde dann akzeptiert.
Ansonsten hat das Amt nun bereits damit begonnen, einen Versuch zu machen dich zu verarschen: Es wird dann der Tag als "Tag der Antragstellung" eingetragen, an dem du zum ersten Mal erscheinst. So haben sie es bereits jetzt geschafft, den Antragsbeginn von Juli auf August zu verschieben.

Aber wenn du schon zu Erörterung hin mußt, dann nimm gleich den Schriftverkehr mit der Unterhaltsforderung mit und lass dir die Entgegennahme Blatt für Blatt abstempeln.
- Hast du die Kinder im Antrag angegeben?
- Hast du "alleinerziehend" angekreuzt?
- Nimm ein Extra-Blatt mit auf dem sinngemäß steht: " die Kinder XY und ZZ sind aufgrund einer praktizierten Elternvereinbarung an monatsdurchschnittlich X Tagen bei mir im Haushalt und Teil meiner Bedarfsgemeinschaft." Lass dir die Entgegennahme abstempeln!
- Unterschreibe auf dem Antrag immer zweimal: einmal als Antragsteller und einmal als gesetzlicher Vertreter der Kinder (egal wie das Sorgerecht aussieht!!)
- Sei vorsichtig, wenn die Antragsannahme-Person Änderungen an deinem Antrag vornimmt, insbesondere wenn es um die Kinder geht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #