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SGB II Antrag und "Vorladung"
#4
(02-08-2012, 07:49)ArJa schrieb: Mit der Eingangsbestätigung ist auch der Tag der Antragstellung manifestiert.

Vielleicht bin ich da überallergisch, aber ich habe es schon ein paar mal anders gesehen. Die Problematik entsteht so:
In diesen Fällen hatte das Amt auch geschrieben, "wir haben ihren Antrag erhalten" und dann bei dem Erörterungsgespräch gab es noch ein paar Ergänzungen. Am Schluß sagten sie dann sinngemäß, "so, damit ist nun alles vollständig, dann korrigieren wir noch das Vollständigkeitsdatum und dann bräuchte ich hier noch ihre 2. Unterschrift wegen der Änderungen"
- und schwupps ist der "Tag der Antragstellung" verschoben.

Also, kann sein, muss nicht sein. Jedenfalls immer den Bescheid kontrolieren!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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SGB II Antrag und "Vorladung" - von IPAD - 01-08-2012, 17:11
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 03:18
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 07:49
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 10:23
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 11:09

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