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SGB II Antrag und "Vorladung"
#5
Funktioniert allein schon aus dem Grund nicht, dass zumindest bei Jobcentern die Antragstellung / Korrespondenz in das "verbis" Programm eingegeben wird, was nachträglich nicht mehr änderbar ist ... Wie das bei optierenden Kommunen mit ihren unterschiedlichen DV Systemen aussieht, ist mit nicht bekannt.

Allerdings ist schon richtig : auf jeden Fall die Angaben kontrollieren;
den JC- Beschäftigten dahingehend böse Absichten zu unterstellen, durch falsches Antragsdatum Leistungen zu verzögern, halte ich für zu weit hergeholt.

Spätestens im Widerspruchverfahren fallen die damit sowas von auf die Nase und das macht denen dann mehr Arbeit als alles Andere ....

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
SGB II Antrag und "Vorladung" - von IPAD - 01-08-2012, 17:11
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 03:18
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 07:49
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 10:23
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 11:09

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