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SGB II Antrag und "Vorladung"
#6
(02-08-2012, 11:09)ArJa schrieb: den JC- Beschäftigten dahingehend böse Absichten zu unterstellen, durch falsches Antragsdatum Leistungen zu verzögern, halte ich für zu weit hergeholt.
Davon hätten die persönlich nichts. Warum sollten sie das tun?
Das Jobcenter ist dazu da, das Geld, das von Sozialabgaben-Zahlern eingetrieben wird, so zu verteilen, dass sie selbst möglichst viel daran herumverwalten können.
Wenn du eine Leitstung nicht kriegst, obwohl sie dir im ARGE-Sprech zusteht, dann geschieht das nicht, um Geld zu sparen, sondern um dich zum Widerspruch zu nötigen, damit sie wieder etwas zu tun haben.
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SGB II Antrag und "Vorladung" - von IPAD - 01-08-2012, 17:11
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 03:18
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 07:49
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 10:23
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 11:09
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von Das Nerdliche Orakel - 02-08-2012, 14:34

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