02-08-2012, 23:06
wenn es sich betreuungstechnisch nicht anders machen lässt ist das mit dem kind schon ok und ja auch begründbar.
ansonsten gibt es ja nur zwei möglichkeiten. der/die SB ist grundsätzlich aufgrschlossen und neutral. dann riskiert man die person zu verprellen, wenn man noch "vertrauenspersonen" im schlepptau hat. oder eben nicht. dann ändert so ein anhang auch nichts.
ich würde mir solche aktionen klemmen, wenn es um umgangsfragen geht.
ansonsten gibt es ja nur zwei möglichkeiten. der/die SB ist grundsätzlich aufgrschlossen und neutral. dann riskiert man die person zu verprellen, wenn man noch "vertrauenspersonen" im schlepptau hat. oder eben nicht. dann ändert so ein anhang auch nichts.
ich würde mir solche aktionen klemmen, wenn es um umgangsfragen geht.