Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#31
einen antrag auf erweiterung des umgangs hättest du vor drei monaten stellen können.

gegen den umgangsboykott hättest du auch längst vorgehen können, notfalls im einstweiligen verfahren.

das andere verfahren auf dessen beschluss du do verzweifelt wartest, hat auch nur sehr bedingt auswirkungen auf deine situation.

du scheinst sehr schlecht beraten zu sein.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von iglu - 03-08-2012, 08:50

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht? NewMetal85 6 1.681 17-09-2024, 13:51
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste