03-08-2012, 08:50
einen antrag auf erweiterung des umgangs hättest du vor drei monaten stellen können.
gegen den umgangsboykott hättest du auch längst vorgehen können, notfalls im einstweiligen verfahren.
das andere verfahren auf dessen beschluss du do verzweifelt wartest, hat auch nur sehr bedingt auswirkungen auf deine situation.
du scheinst sehr schlecht beraten zu sein.
gegen den umgangsboykott hättest du auch längst vorgehen können, notfalls im einstweiligen verfahren.
das andere verfahren auf dessen beschluss du do verzweifelt wartest, hat auch nur sehr bedingt auswirkungen auf deine situation.
du scheinst sehr schlecht beraten zu sein.