03-08-2012, 15:47
Hallo Familienmensch,
ich hab mich gerade gefragt warum euer Anwalt dem Gericht nicht ein Schreiben schickt das der älteste Sohn auch ab dem 01.08.2012 mit berücksichtigt werden muss damit ihr nicht zwei Verfahren laufen habt.
Normal müsste der Termin am 16.8 ersteinmal nicht stattfinden es sei denn bis dahin ist die Wohngeldsache und das BAB geklärt.
Sicherlich ist es für ihn einfach zu sagen dann machen wir eine Abänderungsklage klar dann bekommt der gute Mann wieder Geld.
Könnt ihr denn herausbekommen wieviel der Sohnemann vom Arbeitsamt bekommt und wieviel das mit dem Kindergeld zusammen ist? Das Kindergeld wird ja nur zur hälfte angerechnet.
Er wohnt ja in seiner eigenen Wohnung damit müsste er doch einen höheren Bedarf haben.
Und da es sich um eine Schulausbildung handelt ist er meiner Meinung nach priveligiert.
Bin mal gespannt was die Experten hier sagen.
Nicole
ich hab mich gerade gefragt warum euer Anwalt dem Gericht nicht ein Schreiben schickt das der älteste Sohn auch ab dem 01.08.2012 mit berücksichtigt werden muss damit ihr nicht zwei Verfahren laufen habt.
Normal müsste der Termin am 16.8 ersteinmal nicht stattfinden es sei denn bis dahin ist die Wohngeldsache und das BAB geklärt.
Sicherlich ist es für ihn einfach zu sagen dann machen wir eine Abänderungsklage klar dann bekommt der gute Mann wieder Geld.
Könnt ihr denn herausbekommen wieviel der Sohnemann vom Arbeitsamt bekommt und wieviel das mit dem Kindergeld zusammen ist? Das Kindergeld wird ja nur zur hälfte angerechnet.
Er wohnt ja in seiner eigenen Wohnung damit müsste er doch einen höheren Bedarf haben.
Und da es sich um eine Schulausbildung handelt ist er meiner Meinung nach priveligiert.
Bin mal gespannt was die Experten hier sagen.
Nicole