03-08-2012, 17:36
(03-08-2012, 09:26)Nappo schrieb: Der Vater muß also mal wieder erst beweisen!was
(03-08-2012, 09:26)Nappo schrieb: zum Ausschlusses des Unterhaltsanspruches führen sollteNicht soll oder solle, sondern sollte. Das ist die Unmöglichkeitsform, coniunctivus irrealis sagen die Kompliziertquatscher dazu.
(03-08-2012, 09:26)Nappo schrieb: Es muss dargelegt werden, dass die ablehnende Haltung des Kindes nicht auch auf das Verhalten des Kindesvaters zurückzuführen sein kann.Typisch! Da fordert wieder mal einer den Beweis einer Nichtexistenz.
Falls es einer hier noch nicht mitgekriegt haben sollte: Sowas kann man nicht gewinnen. Wer sich auf sowas einlässt, hat schon verloren.