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Kein BU bei Vereitelung des Umgangs
#4
Richtig! Es ist längst bekannt, dass das so gut wie unmöglich ist. Ich selbst hatte das damals auch versucht, als meine Ex mich des Kindesmißbrauchs bezichtigte. Einen kleinen Erfolg hatte ich allerdings. Ihr wurde der BU um ganze 100 Euro herabgesetzt, weil sie Einkommen verschwiegen hatte.

Wie aussichtslos das ist, kann man der Urteilsbesprechung von BGH XII ZR 158/04 vom 14.02.2007 bei Anwalt Wille entnehmen.
www.anwalt-wille.de/index.php?id=43&no_cache=1&tx_ttnews[pointer]=9&tx_ttnews[tt_news]=51&tx_ttnews[backPid]=41

Da der Link dahin hier nicht funkioniert, einfach im www suchen.
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Nachrichten in diesem Thema
Kein BU bei Vereitelung des Umgangs - von Nappo - 03-08-2012, 09:26
RE: Kein BU bei Vereitelung des Umgangs - von blue - 03-08-2012, 18:00
RE: Kein BU bei Vereitelung des Umgangs - von blue - 03-08-2012, 19:13

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