Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH IX ZB 163/09: Keine Restschuldbefreiung für verletzte Unterhaltspflichten
#15
Wie ist es, wenn nie Eine Anklage wegen dem 170er stattgefunden hat und der Schuldner nie vor dem Strafgericht gestanden hat, der Gläubiger also nie Anzeige erstattet hat?

Dann müsste es doch bei einem eventuellen Insolvenzverfahren des Schuldners doch keine Probleme geben, die Unterhaltsschulden mit in die Insolvenzmasse fliessen zu lassen, oder?

Naja, die Insolvenz im Ausland ist sowieso besser, dann müssen es die deutschen Behörden anerkennen, ob sie wollen oder nicht!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH IX ZB 163/09: Keine Restschuldbefreiung für verletzte Unterhaltspflichten - von gleichgesinnter - 03-08-2012, 20:32

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste