04-08-2012, 17:07
Hinsichtlich 'Kindeswohl' interessant und zu wenig beachtet:
EGMR, BVerfG und Gutachten der LMU gelangen zur Erkenntnis, daß entgegen der vollmundigen Meinung des BVerfG in 2003 eben nicht davon auszugehen sei, daß Mütter stets zum Wohl ihrer Kinder entschieden, handelten und Alleinsorge betrieben.
Ledigen Müttern soll weiterhin zunächst die Alleinsorge ab Zeugung/Geburt und ohne jegliche Prüfung zugesprochen werden.
Das halte ich angesichts vorgenannter Erkenntnisse für per Gesetz in Kauf genommene Kindsgefährdung.
Das wäre Punkt 2 meiner Verfassungsbeschwerde, wenn der Entwurf Gesetz werden sollte.
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EGMR, BVerfG und Gutachten der LMU gelangen zur Erkenntnis, daß entgegen der vollmundigen Meinung des BVerfG in 2003 eben nicht davon auszugehen sei, daß Mütter stets zum Wohl ihrer Kinder entschieden, handelten und Alleinsorge betrieben.
Ledigen Müttern soll weiterhin zunächst die Alleinsorge ab Zeugung/Geburt und ohne jegliche Prüfung zugesprochen werden.
Das halte ich angesichts vorgenannter Erkenntnisse für per Gesetz in Kauf genommene Kindsgefährdung.
Das wäre Punkt 2 meiner Verfassungsbeschwerde, wenn der Entwurf Gesetz werden sollte.
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