Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
#4
(05-08-2012, 16:54)fuchs schrieb: - Muss ich die Karten nun auf den Tisch legen
mit allem was dazu gehört ? (Das JA kennt mein bisheriges Einkommen in CH nicht / auch eine CH-Postadresse ist ihnen bis jetzt nicht bekannt :-)

Wenn die letzte Auskunft zwei Jahre her war: Ja. Alle zwei Jahre musst du Auskunft geben, wenn danach gefragt wird.

(05-08-2012, 16:54)fuchs schrieb: - Wenn sie nun die Bescheinigung bis rückwirkend 2011 wollen , dann dürfen sie auch den zuweig bezahlten U bis 2011 zurückfordern ?

Nein. Auskunft muss über die Einkommensverhältnisse des letzten Kalenderjahres gegeben werden. Höherer Unterhalt erst ab (berechtigtem) Auskunftersuchen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH ..was soll ich tun - von p__ - 05-08-2012, 18:11

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  JA-Dame schickt Bilder von den Kindern blue 6 6.093 24-09-2012, 23:06
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste