05-08-2012, 18:11
(05-08-2012, 16:54)fuchs schrieb: - Muss ich die Karten nun auf den Tisch legen
mit allem was dazu gehört ? (Das JA kennt mein bisheriges Einkommen in CH nicht / auch eine CH-Postadresse ist ihnen bis jetzt nicht bekannt :-)
Wenn die letzte Auskunft zwei Jahre her war: Ja. Alle zwei Jahre musst du Auskunft geben, wenn danach gefragt wird.
(05-08-2012, 16:54)fuchs schrieb: - Wenn sie nun die Bescheinigung bis rückwirkend 2011 wollen , dann dürfen sie auch den zuweig bezahlten U bis 2011 zurückfordern ?
Nein. Auskunft muss über die Einkommensverhältnisse des letzten Kalenderjahres gegeben werden. Höherer Unterhalt erst ab (berechtigtem) Auskunftersuchen.