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Kindeswohl - Spielball des Familienrechts?
#35
(05-08-2012, 20:39)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich Sachen Begriffshoheit geht es darum, die Schlüsselstellen zu besetzen, die für glaubwürdig gehalten werden. Im Web wird wird etwas mit dem Google-Ranking für glaubwürdig gehalten, das viele Links hat, oder etwas, das oft geklickt wird. Das ist leichter zu manipulieren als zum Beispiel die Mehrheit der Staatssekretäre in einem Ministerium zu kaufen.

Das haben wir in diesem und anderen Threads schon längst durch. Wiederholungen bringen nichts. Offensichtlich enthält auch das Buch keine für unser Thema nutzbaren Erkenntnisse, wenn nichts besonderes darin ist.

(05-08-2012, 20:08)Ibykus schrieb: Wer unter Kindeswohl googelt, sollte lesen, dass das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an ohne Wenn und Aber dem Wohl des Kindes entspricht.

Also doch eine Definition des Kindeswohls :-) Und wir sind auch wieder beim Pagerank. Immerhin ein klares Ziel mit ebenso klarer Erfolgsmetrik. Hier das Rezept dazu:

- Ein Dokument übers Kindeswohl verfassen. 10-200 Seiten lang. Provokation als Stilmittel ja, aber nicht zu stark, sonst bleibt es ein Strohfeuer. Darin auch verwandte Begriffe verwenden, eine Begriffswolke aufbauen.
- Auf einer Webseite mit hoher Reputation unterstellen. Zum Beispiel staatliche Seiten, Seiten die stark verlinkt sind und viele gute Inhalte haben.
- Dafür sorgen, dass es möglichst oft besprochen, verlinkt, zitiert, kommentiert wird. Egal ob positiv oder negativ.
- Dafür sorgen, dass es als Presseecho in die klassischen Medien schwappt.
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Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 30-07-2012, 18:24
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 30-07-2012, 19:47
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