06-08-2012, 00:26
Hallo Eifelaner,
danke für Deine Antwort.
Ich hatte es ja auch so im BGB gelesen, das das Leben im Haushalt eines Elternteils Voraussetzung ist, das der Junge privilegiert ist. Ich hatte halt nur die Hoffnung, das ich das BGB bisschen falsch verstanden habe. Ist leider wohl nicht so.
Die Anwältin hatte das mit der hälftigen Anrechnung des Kindergeldes und des EQJ´s auf die Berechnung der staatlichen Hilfen bezogen, also Anrechnung bei Ermittlung des Einkommens bei HartzIV-Berechnung.
Naja, aber ist schon beruhigend zu wissen, das das JC da von uns nichts mehr wollen kann. Also wir wären ja bereit, die Masse an Geld, die zu verteilen ist, auch auf beide Jungs aufzuteilen. Soll ja keiner bevorzugt werden. Aber das hätte wohl bedeutet, das bei unserer Verhandlung jetzt schon wieder kein Urteil gefällt werden könnte.
Und da sich das Ganze jetzt schon fast ein Jahr zieht, hätten wir das Verfahren doch gerne endlich mal abgeschlossen.
Vielen Dank nochmals für die Antwort.
LG, Familienmensch.
danke für Deine Antwort.
Ich hatte es ja auch so im BGB gelesen, das das Leben im Haushalt eines Elternteils Voraussetzung ist, das der Junge privilegiert ist. Ich hatte halt nur die Hoffnung, das ich das BGB bisschen falsch verstanden habe. Ist leider wohl nicht so.
Die Anwältin hatte das mit der hälftigen Anrechnung des Kindergeldes und des EQJ´s auf die Berechnung der staatlichen Hilfen bezogen, also Anrechnung bei Ermittlung des Einkommens bei HartzIV-Berechnung.
Naja, aber ist schon beruhigend zu wissen, das das JC da von uns nichts mehr wollen kann. Also wir wären ja bereit, die Masse an Geld, die zu verteilen ist, auch auf beide Jungs aufzuteilen. Soll ja keiner bevorzugt werden. Aber das hätte wohl bedeutet, das bei unserer Verhandlung jetzt schon wieder kein Urteil gefällt werden könnte.
Und da sich das Ganze jetzt schon fast ein Jahr zieht, hätten wir das Verfahren doch gerne endlich mal abgeschlossen.
Vielen Dank nochmals für die Antwort.
LG, Familienmensch.