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JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
#7
(05-08-2012, 16:54)fuchs schrieb: Meine Frage :
- Muss ich die Karten nun auf den Tisch legen
mit allem was dazu gehört ? (Das JA kennt mein bisheriges Einkommen in CH nicht / auch eine CH-Postadresse ist ihnen bis jetzt nicht bekannt :-)
- Wie habt ihr das so gehandhabt ?
- Wenn sie nun die Bescheinigung bis rückwirkend 2011 wollen , dann dürfen sie auch den zuweig bezahlten U bis 2011 zurückfordern ?

Wenn Du die Post bekommen hast, ohne daß sie Deine schweizer Adresse kennen, so hast Du doch offensichtlich noch eine deutsche Adresse. Die würde ich gegenüber dem JA beibehalten.

Den Fragebogen kannst Du in die Tonne werfen: Sie wollen viele Dinge wissen, die sie überhaupt nichts angehen.

Alles, was Du zu tun hast, ist, denen eine Übersicht zu senden, was Du in den letzten 12 Monat netto verdient hast. Netto heißt: Nach Abzug von Sozialabgaben, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc., schau mal in die Trennungsfaq rein, da ist das ziemlich genau beschrieben:

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html

Solltest Du Gehaltsabrechnungen schicken wollen, so schwärze (!) alles, was das JA nichts angeht:

- Arbeitgeber
- Zahlungskonto
- sonstige Angaben, die nichts mit dem KU zu tun haben!

Simon II
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RE: JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH - von Simon ii - 06-08-2012, 09:52

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